Vorlage 207/2022

Vorlage 207/2022 sieht vor, daß der 2019 er­hal­te­ne WiFi­4­EU-Gut­schein zu­rück­ge­ge­ben wird, al­ler­dings mit einer Ein­schränk­ung bzgl. zu­künf­ti­gen WLAN-Aus­baus:

Tagesordnungspunkt:
WiFi­4­EU – Rück­gabe des Gut­scheins zur Aus­statt­ung öf­fent­licher Plät­ze und/oder Ge­bäu­de mit WLAN

 
Beschlussvorschlag:
Die Ver­walt­ung wird be­auf­tragt, den Wifi­4­EU-Gut­schein an die Eu­ro­pä­ische Kom­mis­sion zu­rück zu ge­ben. Eine mög­liche WLAN-Ab­deckung ist im Be­darfs­fall zu prü­fen und ganz­heit­lich im Sinne po­ten­tiel­ler Nut­zer­Innen ein­zu­führen.

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