Sitzung ASFS

4. öf­fent­liche Sitz­ung des Aus­schus­ses für So­zial­es, Fa­mi­lien und Se­nior­en
 

B e r a t u n g s e r g e b n i s
 

7. WLAN-Ver­sorg­ung in Un­ter­künf­ten für Ob­dach­lose und ge­flüch­te­te Men­schen (An­trag der SPD-Frak­tion v. 19.04.2021; Be­schluss Nr. 1 zu TOP 6 ASFS am 22.04.2021)
 

Herr Matthes erklärt: „Im Rahmen des Prüfauftrags zur Einrichtung von WLAN in Unterkünften hat die Verwaltung die technischen Voraussetzungen an den Gebäudestandorten geprüft.
 

Oftmals ist eine aufwändige Installation der Gebäudeinfrastruktur erforderlich. An einzelnen Standorten muss zudem das Gebäude selbst erst noch an das Netz angeschlossen werden, sodass ebenfalls umfangreiche Erdarbeiten notwendig sind, bevor im Gebäude selbst ein Internetzugang eingerichtet werden kann. Die voraussichtlichen Kosten schwanken dabei zwischen den unterschiedlichen Standorten erheblich. Da angesichts der Vielzahl betroffener Gebäude und der aufwändigen Arbeiten nicht zeitgleich alle Unterkünfte erschlossen werden können, hat die Verwaltung intern anhand verschiedener Wertungskriterien eine Priorisierung in der Reihenfolge eines möglichen Ausbaus erstellt. Hier sind die Kriterien Bewohnerzahl 09/2021, Anteil schulpflichtige Kinder, perspektivische Nutzungsdauer und aktuelle Mobilnetzqualität eingeflossen. Eine höhere Wertung erhalten Gebäude mit mehr Bewohner*innen und einem höheren Anteil schulpflichtiger Kinder, da gerade in Belangen der Bildung ein Internetanschluss förderlich ist. Darüber hinaus rücken die Standorte in den Fokus an denen die Mobilnetzqualität nach Auskunft der Netzanbieter nicht dem LTE-Standard entspricht und somit auch keine realistische Möglichkeit der Selbsthilfe durch einen individuellen Mobilfunkvertrag besteht. Dies ist auf Basis der Daten der Netzanbieter an einem Standort der Fall. Letztlich wird auch die Nutzungsdauer der Unterkunft in der Form berücksichtigt, dass Gebäude im Eigentum der Stadt angemieteten Objekten vorgezogen werden. Dies ist im Sinne einer Wirtschaftlichkeitsabwägung den teils erheblichen Kosten geschuldet.
 

Zudem hat ein Gespräch mit Vertretern des Vereins 4830.org e.V. stattgefunden, um abzuklären wie möglicherweise ein Freifunknetz an den Unterkünften eingerichtet werden kann und welche Voraussetzungen dafür grundsätzlich zu schaffen sind. Im Sinne des entsprechenden Grundsatzbeschlusses zum weiteren Ausbau kostenlosen WLANs, siehe DS-Nr. 48/2015, könnte dieser möglicherweise entsprechend vorangetrieben und gleichzeitig die Versorgung der Flüchtlingseinrichtungen mit WLAN realisiert werden. Die Details eines solchen Vorgehens werden im nächsten Schritt unter Berücksichtigung der Prioritätenliste in Abstimmung mit dem Verein 4830.org e.V. geprüft und nachfolgend wird der Politik eine entsprechende Empfehlung zur Umsetzung mit Zeit- und Kostenplan vorgelegt.
 

Unabhängig davon, ob die Internetversorgung vor Ort als geschlossenes WLAN-Netz oder als Freifunknetz betrieben wird, müssen die Erdarbeiten zur Erschließung der Gebäude sowie die Infrastruktur im Gebäude durchgeführt werden. Die Einrichtung eines Freifunknetzes setzt diese Arbeiten voraus.“
 

Herr Mantovanelli weist auf eine hohe Dringlichkeit hin. Die Verfügbarkeit von WLAN stelle keinen Luxus dar, sondern sei eine Grundvoraussetzung für Teilhabe, gerade für Schulkinder. Innerhalb einer Quarantäne bedeute der fehlende Anschluss ein Abgehängtsein, auch vom Unterricht. Man wolle Kindern dieser Stadt Bildung ermöglichen. Es müsse Herrn Mantovanellis Auffassung zufolge ein Telefonanschluss in den Unterkünften vorhanden sein, um DSL anzubieten, Glasfaser sei nicht zwingend erforderlich. Herr Mantovanelli könne sich die Erforderlichkeit umfangreicher Erdarbeiten nicht vorstellen, wenn man pragmatisch vorgehen würde. Das Vorgehen solle differenziert erfolgen, wonach Unterkünfte, deren Ausstattung weniger Aufwand verursachen würde, zuerst bearbeitet werden könnten. Er appelliere an ein zügiges Vorgehen und fordere ein Konzept zur nächsten Sitzung. Laut einem Protokollauszug der Aprilsitzung sei dies längst zugesagt gewesen. Andernfalls könne man den heutigen Prüfauftrag auch in einen Beschluss umwandeln, um das Verfahren zu beschleunigen. Zurückgelassene Kinder seien die Sozialhilfeempfänger*innen von Morgen, was man sich nicht leisten möge.
 

Frau Kockentiedt sei nicht erfreut über den Sachstand, man habe den Unmut bereits in der letzten Sitzung geäußert. Es solle ihrer Ansicht nach bei einem Prüfauftrag bleiben, wobei sie einen entscheidungsreifen Termin erfahren möge.
 

Herr Matthes bestätigt die grundsätzliche Notwendigkeit der gleichberechtigten Teilhabe aus Sicht der Verwaltung. Bei der Ausstattung der Unterkünfte mit WLAN handle es sich gleichwohl um ein riesiges Unterfangen. Innerhalb keines Gebäude sei die notwendige Infrastruktur gegeben. Das Thema befinde sich in Absprache mit anderen Fachbereichen weiter in Klärung. Er bittet um Verständnis, dass man zum jetzigen Zeitpunkt noch keine validen Zahlen habe herausgeben können. Die Investitionskosten würden schätzungsweise einen sechsstelligen Betrag ergeben. Einem Beschluss würde die Finanzierungsgrundlage damit weiterhin fehlen. Um am Home-Schooling teilzunehmen, hätten den Schüler*innen WLAN-Zugänge und Räumlichkeiten in Schulen und an weiteren Orten zur Verfügung gestanden.
 

Herr Mantovanelli wendet ein, dass dies während einer Quarantäne keine Option sei.
 

Herr Matthes stimmt dem zu und berichtet, dass ferner, wie auch im Bildungsausschuss behandelt, Wireless USB Hubs für mobiles WLAN haben entliehen werden können, um die von Herrn Mantovanelli erwähnte Situation zu vermeiden. Herr Matthes wendet sich an Frau Kockentiedt und bedauert, hier keinen Zeitplan vorlegen zu können. Jetzt folgende Fragen seien ggf. auch im Digitalisierungsausschuss oder Ausschuss für Planung, Bauen und Immobilien zu besprechen, denn es handle sich fachlich um infrastrukturelle und sehr technische Maßnahmen.
 

Herr Richter erwarte, dass die Verwaltung ein Eigeninteresse daran habe, ein konkretes Konzept im November – nach einem halben Jahr – vorzulegen, wenn auch zunächst nur zur Ausstattung erster
Unterkünfte. Die Politik könne im Übrigen nicht daran gehindert werden, Beschlüsse zu fassen, nur
weil die Verwaltung nicht liefere.
 


Hinweis: man beachte die Einstufung von 48/2015 als »Grundsatzbeschluss zum weiteren Ausbau kostenlosen WLANs«.
 

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