Sitzung ADWS

Vorlage 207/2022 wird in der Sitz­ung des Aus­schus­ses für Di­gi­ta­li­sier­ung, Wirt­schafts­för­der­ung und Stadt­mar­ke­ting ein­stim­mig an­ge­nom­men. Aus dem Sitz­ungs­pro­to­koll:

Der Vor­sitz­en­de führt ein­leit­end aus, dass das Ge­spräch mit der Frei­funk-Ini­tia­ti­ve ge­sucht wer­de.

Herr Haverland (SPD) stellt fest, dass das WiFi4EU-Projekt im Juli 2022 abgeschlossen sein müsse. Die Realisierung in der verbleibenden Zeit sei nicht möglich. Grundsätzlich fragt er an, wie aktuell die Anforderungen bzgl. eines verfügbaren WLANs auf öffentlichen Plätzen sowie in den städtischen Unterkünften sei. Hierzu müsse man mit der Freifunk-Initiative stärker ins Gespräch kommen. Diese könne ein aktiver Partner sein.

Herr Dominikowski (GRÜNE) erklärt sich mit der Rückgabe des Gutscheins einverstanden. Doch es gebe einen Bedarf an frei zugänglichem WLAN auf öffentlichen Plätzen sowie in den städtischen Unterkünften. Es gelte, die Aktivität der Freifunk-Initiative zu nutzen. Gleichzeitig regt er an,
sich Lösungen anderer Städte anzusehen.

Herr Buschkamp (BfGT) betont, dass die von der Freifunk-Initiative eingesetzte Technik gut sei und bereits in vielen Städten zum Einsatz komme. Zudem sei die Freifunk-Initiative gemeinnützig.

Frau Causemann erklärt zu den Hintergründen des WiFi4EU-Gutscheins, dass dieser zwar die Ausleuchtung mit WLAN fördere, doch ohne notwendige Tiefbauarbeiten sowie ohne einen Dienst. Ebenso dürfe ein Sponsor nicht genannt- sondern nur das EU Logo verwendet werden. Daher seien die Rahmenbedingungen nicht vorteilhaft. Gleichwohl bestehe aber ein Bedarf für frei zugängliches WLAN.

Herr Schlepphorst ergänzt, dass in 2017, dem Jahr der Antragstellung, das Problem der Störerhaftung noch bestanden habe. In Zusammenarbeit mit der BiTel sei man der Frage der Fördermittel nachgegangen und habe dabei einen hohen sechsstelligen Investitionsbedarf ermittelt. Das Projekt habe sich aber nicht umsetzen lassen, da kein Telekommunikationsanbieter sein Netz für das freie WLAN habe zur Verfügung stellen wollen. Mittlerweile hätten sich Rahmenbedingungen verändert und so greife der das Thema gerne noch einmal auf. Denn der Bedarf an freiem WLAN sei gegeben.

 
[…]
 

Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Wifi4EU-Gutschein an die Europäische Kommission zurück zugeben. Eine mögliche WLAN-Abdeckung ist im Bedarfsfall zu prüfen und ganzheitlich im Sinne potentieller NutzerInnen einzuführen.

 
Ergebnis:
Einstimmig beschlossen

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