Information an Ratsfraktionen

Schrift­liche In­for­ma­tion an die Rats­frak­tio­nen von BfGT, Bünd­nis 90/Die Grü­nen, CDU und SPD

 

Der Vor­stand des 4830.org e. V. nahm 207/2022 zum An­laß, Rats­frak­tio­nen auf die stocken­den Um­setz­ung von 215/2017 hin­zu­wei­sen, für des­sen Punkt »wei­te­re öf­fent­liche Ge­bäu­de und öf­fent­liche Plät­ze mit Frei­funk-Hot­spots« aus­zu­stat­ten die EU-Mit­tel be­an­tragt wur­den, die mit 207/2022 nun zu­rück­ge­ge­ben wer­den soll­ten.
 

Auch darauf, daß 482/2021 offensichtlich nie im APBI angekommen ist, wurde hingewiesen:

Sofern Ihre Fraktion den Ausbau freien WLANs noch befördern möchte, müssen der Verwaltung hier offensichtlich konkretere Vorgaben gemacht werden, als in der Vergangenheit geschehen — und deren Erfüllung auch konkret kontrolliert. Dies gilt analog für DS-Nr. 482/2021 — dieser Vorgang ist nach wie vor nicht im Bericht zur Beschlußumsetzung des APBI aufgeführt, obwohl dafür sogar Mittel in den Haushalt eingestellt sind.

Daher schlug der Vorstand des 4830.org e. V. einen anderen Beschlußtext vor:

Der Ausschuß nimmt die schon 2020 avisierte Nichtinanspruchnahme der WiFi4EU-Fördermittel zur Kenntnis.
 
Der Ausschuß bekräftigt den Beschluß des Hauptausschusses vom 10.07.2017 bezüglich freien WLAN-Zugangs auf den seinerzeit genannten Plätzen. Hierzu legt die Verwaltung ihren letzten Planungsstand diesbezüglich zur 10. Sitzung dieses Ausschusses vor, zusammen mit ihren aktuellen Erkenntnissen zu den technisch erforderlichen Maßnahmen auf den Plätzen (vgl. Niederschrift der HA-Sitzung vom 4.05.2020).
 

Die Verwaltung wird zudem aufgefordert, zeitnah, jedenfalls vor Juli 2022, der Freifunk-Initiative eine Liste städtischer Gebäude zu übermitteln, damit diese einen Vorschlag für eine kosteneffiziente Lösung, unter Einbeziehung von städtischen Gebäuden für Richtfunkinstallationen, erarbeiten kann — dies explizit auch hinsichtlich DS-Nr. 482/2021 (»WLAN-Ver­sorg­ung in städtischen Un­ter­künf­ten«).

 

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