Mailaustausch zu WIFI4EU
Aus Ticket #1882:
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WiFi4EU ist leider »kein Freifunk«, denn WiFi4EU setzt ein Zugangsportal voraus, was Freifunker als unnütz, technologie- und datenschutzfeindlich ablehnen. Im Prinzip finden wir ja alles gut, was einen offenen Zugang zum Internet ermöglicht; die Vorgaben zu WiFi4EU allerdings verhindern dies.
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Es hat sich leider nichts am Wifi4EU-Procedere geändert: Sie als Nutznießer können nur im Portal eingetragene Dienstleister beauftragen, die wiederum die WiFi4EU-Gutscheine zur Abrechnung anerkennen müssen. Auch darf weiterhin WiFi4EU nicht in Konkurrenz zu anderen »freien WiFi-Lösungen« (Telekom Hotspot, Unitymedia WifiSpot, Freifunk, …) treten:
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WiFi4EU ist leider »kein Freifunk«, denn WiFi4EU setzt ein Zugangsportal voraus, was Freifunker als unnütz, technologie- und datenschutzfeindlich ablehnen. Im Prinzip finden wir ja alles gut, was einen offenen Zugang zum Internet ermöglicht; die Vorgaben zu WiFi4EU allerdings verhindern dies.
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Es hat sich leider nichts am Wifi4EU-Procedere geändert: Sie als Nutznießer können nur im Portal eingetragene Dienstleister beauftragen, die wiederum die WiFi4EU-Gutscheine zur Abrechnung anerkennen müssen. Auch darf weiterhin WiFi4EU nicht in Konkurrenz zu anderen »freien WiFi-Lösungen« (Telekom Hotspot, Unitymedia WifiSpot, Freifunk, …) treten:
Die Gemeinden wählen selbst die „Zentren des öffentlichen Lebens“ aus, in denen die WiFi4EU-Hotspots installiert werden sollen. Die WiFi-Hotspots sollten an Orten eingerichtet werden, an denen es noch keine ähnlichen kostenlosen WiFi-Angebote gibt.
Und:
Die Gemeinden müssen für die Internetverbindung und die Wartung der Geräte und Anlagen aufkommen, damit ihre Bürger und Besucher den hochwertigen WiFi-Internetzugang nach der Installation des Netzes mindestens drei (3) Jahre lang kostenlos nutzen können.